Österreichisches Bundesministerium legt Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

Lange wurde er im ganzen Land befürchtet, nun ist er da: Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie legte letzte Woche Verkehrsministerin Doris Bures einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung zur Begutachtung vor.

Der neue, von der Verkehrsministerin Bures vorgelegte Entwurf, soll nach der Umsetzung, den im Jahre 2006 beschlossenen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung gerecht werden. Die EU legte diese Änderung des Telekommunikationsgesetzes bereits vor 3 Jahren fest. Damals erhielt der österreichische Staat eine Klage wegen Nichtumsetzung der Richtlinie.

Dabei handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung seit nunmehr sieben Jahren um ein Konfliktthema. Denn bereits Mitte 2002 wurde darüber diskutiert, ob und wielange Internet- und Telekomanbieter alle Kommunikationsvorgänge ihrer Kunden über längere Zeit speichern sollen. Dabei ist es irrelevant, ob bei den Kunden ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder nicht. Dies soll es Behörden möglich machen, im Falle eines begründeten Verdachts alle Daten auf richterlichen Befehl anzufordern. Was viele nicht wissen: Die Daten werden von den Betreibern schon seit langer Zeit kurzfristig gespeichert und zwar solange, wie es für eine Rechnungslegung notwendig ist. Gleich danach sind sie allerdings verpflichtet diese zu löschen.
Streit unter den Großparteien

In der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres plant die Regierung, rund um Ministerin Bures den Beschluss durchzubringen. Verkehrsminister Bures betonte, dass es sich bei diesem Schritt der 6-monatigen Datenspeicherung um eine Reaktion der Europäischen Union auf frühere Terroranschläge handle. Die EU gehe davon aus, dass schwere Straftaten so schneller und einfacher aufgeklärt werden können, so Bures weiter. Bei diesem Punkt scheiden sich aber bereits die Geister zwischen den beiden Großparteien. Es herrscht nicht nur Uneinigkeit, ab wann eine Straftat als „schwer“ zu bezeichnen ist, sondern auch über die Länge der Datenspeicherung. Während die SPÖ sich mit der vorgegeben Mindestumsetzung der Richtlinie von sechs Monaten zufrieden gibt, würde die Innenministerin der ÖVP Maria Fekter gerne eine längerfristige Speicherung sehen.

Heftige Kritik

Solche Streitigkeiten unter den Parteien sowie ein heftiger Widerstand der Datenschützer machen es der Regierung schwer ihr geplantes Vorhaben umzusetzen. Ein Experte der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz ARGE sehen der bevorstehenden Änderung es Telekommunikationsgesetzes ebenfalls skeptisch entgegen. Denn alle österreichischen Staatsbürger müssten dadurch befürchten ins Visier der Ermittler zu gerade, obwohl sie nur eine verdächtige Telefonnummer gewählt haben. Außerdem sind die Experten der Meinung, dass die geplante Speicherung nur wenig Sinn hat. Denn wer etwas zu verbergen hat, kann seine Spuren ohne Probleme verwischen, so ein Experte. In dieselbe Kerbe schlagen die Politiker von der Partei „DIE GRÜNEN“. Deshalb haben sich die Mitglieder der Oppositionspartei ihre Zustimmung zu verweigern. Ein weiteres Problem für die Koalition: Denn für die Umsetzung wird die Zustimmung von FPÖ und Grüne benötigt. Wir dürfen gespannt sein, wie das Begutachtungsverfahren, das bis am 15. Jänner 2010 läuft, endet.

Kampf gegen geplante Richtlinien
Wichtige Informationen, wie man am besten gegen diese geplanten Richtlinien forgeht, erfahren Sie von der Initiative Freiheit statt Angst. Außerdem kann man seinen Unmut auch bekunden, indem man die zuständigen Politiker direkt anschreibt.

Quelle: news.at



Sprich' dich aus!

Sag mir, was du denkst!

seosupport.de   |   Linktausch