Abmahnungen sorgen für Lachanfall

Vermehrte Abmahnungen sorgten in den letzten Tagen für Unruhe bei diversen Website-Betreibern. Wie sich jedoch herausstelle, war jedoch der Fehler eine firmeninterne Fehleinstellung.

KOMSA versendet Abmahnungen
Im ersten Moment sorgten die Abmahnungen von einem der größten IT-Distributoren (KOMSA) für viel Aufregung.
Genauer gesagt ging es in diesem Fall darum, dass diverse Webseiten angeblich das Logo von KOMSA verwendet haben. Die abgemahnten Webseiten hatten jedoch noch nie etwas vom Distributor gehört und so wurden die ersten Blogposts veröffentlicht. Einer der Abgemahnten ist der Betreiber von 100Partnerprogramme.de.

Fehleinstellung ist Schuld
Einer der Mitarbeiter von KOMSA, sah aufgrund einer firmeninternen Fehleinstellung des Werbe-Blockers auf mehreren Webseiten das Logo von KOMSA. Nachdem zunächst unklar war, das der Ad-Blocker für das Anzeigen des Logos schuld war, entschied man sich zu einer Abmahnung der Webseiten-Betreiber.
Nach Angaben eines Presseartikels wurden 3 Abmahnungen verschickt (Nachweis).

Nach einer genaueren Prüfung der Sachlage wurde dann das ganze ‘Spiel’ aufgedeckt und es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter einen Ad-Blocker verwendete. Dieser Ad-Blocker hatte dann die Werbung durch das KOMSA-Logo ausgetauscht. So ist es kein Wunder, dass nur der KOMSA-Mitarbeiter das Logo sehen konnte.

Entschuldigung durch KOMSA
KOMSA nahm alle Abmahnungen zurück und entschuldigte sich bei den Website-Betreibern.
Bedingt durch diese Abmahnungen, die für alle Beteiligten hätte teuer werden können, sind erneut Diskussionen entstanden, ob die erste Abmahnung kostenfrei sein sollte oder ob hierfür Gebühren erhoben werden dürften. Auch streiten sich seitdem die Geister (mal wieder) darüber, wie hoch denn der reale Streitwert sein könnte und ob man bei der Verwendung eines Logo’s überhaupt einen realen Streitwert ermitteln könnte.

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